Frage: „Warum benötigen Hospize Geldzuwendungen (Spenden, Nachlässe)“?
Antwort: Damit Hospize keine Profite erwirtschaften, hat der Gesetzgeber mit § 39 a SGB V die Erstattungen durch Krankenkassen auf höchstens 95 Prozent der anerkannten Kosten begrenzt. Die fehlenden 5 Prozent sind über Spenden aufzubringen.Das Hospiz Kieler Förde möchte seinen Gästen z.B. mit Musiktherapie, Sonderkost etc. deutlich mehr als nur die kassenfinanzierte Grundversorgung bieten. Dies kann nur mit bürgerschaftlichem Engagement erreicht werden.
Zuwendungen sind denkbar als Vermächtnisse, Erbschaften und Spenden. Da als gemeinnützige Einrichtung anerkannt, sind Vermächtnisse und Erbschaften zu Gunsten des Hospiz Kieler Förde von der Erbschaftssteuer befreit.Über jeden Spendenbetrag werden bei vorliegender Anschrift Zuwendungsbestätigungen versandt.
Bei sogenannten Anlassspenden (Geburtstag, Trauer etc.) werden auf Wunsch der dazu aufrufenden Person Vor- und Familienname, bzw. der Name einer Personengemeinschaft, Firma oder Institution ohne weitere Angaben zu Adresse und Spendenbetrag übermittelt.
Unser Konto für Geldspenden
Hospiz Kieler Förde gGmbH
Kieler Volksbank eG
IBAN: DE63 2109 0007 0062 7070 19
BIC: GENODEF1KIL
Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus, die Sie steuerlich geltend machen können.
Bitte geben Sie dazu auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Für Ihr Engagement danken wir Ihnen sehr herzlich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte Di + Do, 9.30 – 12.00 Uhr an Tel.: (0431) 799679-20
oder senden Sie eine E-Mail an schober@hospiz-kiel.de .
Wir melden uns schnellstmöglich.