Aufnahme
Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zu § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V
Ansprechpartnerin
Justina Maiworm, Sozialarbeiterin im Hospiz Kieler Förde
Tel.: (0431) 79 96 79 – 12
Fax: (0431) 79 96 79 – 42
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz
Krankheitsbilder, insbesondere
- onkologische Erkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
- neurologische Erkrankung
- chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Weiterhin
- Die Patient*innen leiden an einer Erkrankung
- die progredient verläuft und
- bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung notwendig und erwünscht ist und
- die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
- Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V ist nicht erforderlich.
- Eine Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus, weil der palliativ-medizinische und palliativpflegerische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf die Möglichkeit der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt.
- Eine ambulante Versorgung im Haushalt, in der Familie, bei Bewohner*innen einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe nicht ausreicht, weil der palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische und/oder psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt. Damit sind neben den An- und Zugehörigen insbesondere die folgenden Versorgungsmöglichkeiten gemeint:
- vertragsärztliche Versorgung
- die Leistungen der häuslichen Krankenpflege
- die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- die Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst sowie
- Angebote durch weitere Berufsgruppen und ergänzende ambulante Versorgungsformen
Genehmigungsverfahren
(das Hospiz ist dabei gerne behilflich)
- Ein ärztlich ausgefüllter Erhebungsbogen zur Frage der stationären Hospizbedürftigkeit erfolgt
- Die Krankenkasse oder der medizinische Dienst (MDN) prüft anhand der Unterlagen die Kostenübernahme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
- Eine Aufnahme kann erfolgen wenn eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt.
Weitere Informationen und Unterlagen zum Download